|
![]() |
![]() |
Brahmi
Nerventonikum
Lateinisch: Bacopa Monnieri
Englisch: Thyme leaved gratiola
Fam: Scrophulariaceae
Verwendeter Teil: gesamte Pflanze
![]() |
|
Brahmi wächst in ganz Indien, in feuchten Gebieten. Es ist ein kräftiges, die Nerven stärkendes und das intellektuelle Leistungsvermögen stimulierende Kraut. Es hilft gegen Verhaltensstörungen und Vergesslichkeit.
Brahmi verbessert das Gedächtnisvermögen, erhöht die intellektuelle Leistungsfähigkeit, weckt den Geist, ist beruhigend, stärkt das Herz und ist wirkt zudem laxierend, schmerstillend, hilft gegen Blähungen, fördert die Nahrungsverdauung und ist entzündungshemmend. Es verringert Krämpfe und ist ein Diuretikum.
In der Ayurvedischen Heilkunde wird Brahmi zur Behandlung von Asthma, gegen Heiserkeit, Geistesgestörtheit, Epilepsie und als Nerventonikum angewendet.
Zusammensetzung: Bacopa Monnieri 450 mg
Dosierung: 2 mal täglich 1 Tablette
Gegenanzeichen: Keine
Für Kinder unzugänglich aufbewahren!
Art. 00324 = 60 Tabletten | 13,00 €
|
Bestellschein
Sie können auch täglich von 19-22 Uhr telefonisch bestellen unter Tel. Nr. : 0906/7058946 oder per Fax 09067058948 Für nähere Informationen und Bestellungen : Versandkostenanteil: Lieferungen in EU-Länder (außer Deutschland und Niederlande) Allgemeine Geschäftbedingungen Alle im Internet angebotenen produkte von Seuren sind nach niederländischem Gesetz Nahrungserganzungsmittel |
|
Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Site darf in irgendeiner Form (Druck, Kopie, Mikrofilm oder einem anderen Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Diese Site wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Weder der Autor, noch der Verlag, noch der Übersetzer sind verantwortlich für eventuell auftretende Schäden als Folge der genannten medizinischen Empfehlungen, für Unrichtigkeiten oder unvollständige Angaben. |
Daten und Bildmaterial sind urheberrechtlich geschützt Reproduktionen ohne schriftliche Genehmigung werden strafrechtlich verfolgt